FAX  +41 44 274 25 38

Wichtiges

Die Freiheitsrechte


wurden über Jahre erkämpft. Leider gibt es in der Schweiz kein Verfassungsgericht, deshalb sind sie in der Bundesverfassung ungeschützt.

Geschützt sind wir als Bürger im Moment nur durch die Menschenrechtskonvention.

Das Problem ist, dass die Gewaltentrennung in der Schweiz einen ganz kleinen Konstruktionsfehler hat: das Bundesgericht ist kein Verfassungsgericht und darf deshalb nicht beurteilen, ob ein Gesetz mit der Bundesverfassung konform ist.


Verfassungsschutz

Kein Verfassungsgericht


Das Bundesgericht ist so gesehen leider der Bundesversammlung unterstellt und muss Beschlüsse der Bundesversammlung umsetzen, auch wenn sie der Verfassung widersprechen sollten. Das bedeutet: wir stimmen über eine Initiative ab, das Parlament ist mit dem Volk nicht zufrieden und ändert im Nachhinein Dinge ab, die vor der Abstimmung klar waren.

Auswirkungen


Aktuell gibt es deshalb folgende Probleme:

- Die Ausschaffungsinitiative wird verwässert
- Die Zweitwohnungsinitiative wird verwässert

Die SVP versucht gegen die Verwässerung ihrer Initiative damit vorzugehen, dass sie einfach eine weitere Initiative lanciert. Das ist selbstverständlich keine Problemlösung sondern eine Problembewirtschaftung.


Würde es der SVP tatsächlich darum gehen, dass Volksinitiativen 1:1 umgesetzt werden, dann müsste sie sich dafür einsetzen, dass das Bundesgericht die Kompetenz erhält, ein Verfassungsgericht zu bilden.